TASSO-Newsletter
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1.000 Euro statt 60 wegen vermeintlicher Gefahr –
TASSO kritisiert Willkür bei Hundesteuer |
Tausend
Euro Steuer für einen gefährlichen Hund sind nicht zu hoch. Diese
Entscheidung hat das rheinlandpfälzische Oberverwaltungsgericht (OVG) im
Januar getroffen (Az. 6 A 10616/16.OVG). Geklagt hatte der Halter eines
Staffordshire Bullterriers, der statt 60 Euro Hundesteuer in seiner
Gemeinde 1.000 Euro pro Jahr zahlen muss. Das ist mehr als das 16fache
des normalen Steuersatzes. Dennoch nach Ansicht der Gerichtes kein
Betrag, der auf den Halter des Hundes eine „erdrosselnde Wirkung“ habe.
In einem anderen Fall hingegen hatte das Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2014 (Az. 9 C 8.13) eine Steuer von 2.000 Euro pro Jahr als zu hoch eingestuft, weil diese „ersichtlich darauf angelegt sei, die Haltung von jeder Art von Kampfhunden praktisch unmöglich zu machen“ und sie somit eine sogenannte erdrosselnde Wirkung habe. Diese Erdrosselungsgrenze wird laut Gericht erst dann überschritten, „wenn die Gemeinde den jeweiligen Regelsteuersatz derart vervielfacht, dass sich eine im bundesdurchschnittlichen Vergleich völlig aus dem Rahmen fallende Steuerhöhe ergibt“. Aus dieser Formulierung und den beiden Urteilen an sich lässt sich daher noch immer kein allgemeinverbindlicher Geldbetrag beziehungsweise Prozentsatz ableiten, ab wann eine erhöhte Hundesteuer zu hoch ist, sondern nur, dass jedenfalls eine Steuer von 2.000 Euro beziehungsweise der 26fache Satz zu hoch ist. „Die Schwierigkeit besteht darin, dass für die Bewertung zum einen die geschätzten jährlichen Kosten der Haltung eines ‚gefährlichen Hundes‘ herangezogen werden, die laut OVG mindestens bei 850 Euro lägen und zum anderen der vor Ort geltende Regelsteuersatz als Grundlage betrachtet wird“, bedauert die für TASSO tätige Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries. In dem damaligen Fall zum Beispiel überstieg der Steuersatz den normalen für die Gemeinde festgelegten Betrag um das 26fache. Was bleibt ist die Tatsache, dass eine erhöhte Steuer für sogenannte gefährliche Hunde grundsätzlich rechtmäßig ist. Eine Praxis, die von der Tierschutzorganisation TASSO deutlich kritisiert wird. „Eine erhöhte Steuer für gefährliche Hunde ist willkürlich und absolut nicht zu rechtfertigen. Zumal wissenschaftlich erwiesen ist, dass sich die Gefährlichkeit eines Hundes nicht anhand seiner Rassezugehörigkeit bestimmen lässt“, betont Mike Ruckelshaus, Leiter Tierschutz Inland bei TASSO. Er spricht sich seit Jahren dafür aus, dass die Rasselisten abgeschafft werden, da weder Rasselisten noch Kampfhundesteuer zu einer Verbesserung der Gefahrenabwehr geführt haben. Auch grundsätzlich setzt sich TASSO für eine Abschaffung der Hundesteuer ein. „Es ist eine Luxussteuer, Hunde sind aber kein Luxusgut“, kritisiert Mike Ruckelshaus. „Hunde haben in unserer Gesellschaft einen anderen Stellenwert als früher, daher ist die Steuer völlig veraltet und unsozial.“ Hinzu kommt, dass die Einnahmen durch die Hundesteuer keineswegs wie vielfach angenommen dafür eingesetzt werden, Tierheime zu unterstützen oder um Hundekot-Stationen aufzustellen. Weder Hundehalter noch Tierschutz profitieren also von diesem Geld. In eigener Sache: Anlässlich des sechsten Geburtstages unseres Online-Tierheims shelta haben wir zur Fotoaktion „Du bist mein Herzenstier“ aufgerufen. Schicken Sie uns bis zum 28. Februar 2017 ein Foto Ihres Herzenstieres unter www.tasso.net/shelta-herzenstier, und gewinnen Sie eines unserer kleinen Überraschungspakete. Die besten Bilder veröffentlichen wir auf unserer Facebook-Seite „TASSO shelta“ sowie über den shelta-Blog. |
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In diesem Blog erscheinen Themen rund um das Thema Hundesteuer. Es wird höchste Zeit, dass die Besteuerung der Tierliebe zum Mitgeschöpf Hund abgeschafft wird.
Donnerstag, 23. Februar 2017
TASSO-Newsletter vom 23.02.2017
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